Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ANKAVEX GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ANKAVEX GmbH
Lindenweg 39
67256 Weisenheim am Sand
Deutschland

E-Mail: info@ankavex.com
Internet: www.ankavex.com

Geschäftsführer: Erdem Nas

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der ANKAVEX GmbH, nachfolgend „ANKAVEX“ genannt, gegenüber ihren Kunden.
  2. Das Angebot von ANKAVEX richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
  3. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ANKAVEX ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  5. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass erneut ausdrücklich auf sie hingewiesen werden muss, soweit dies rechtlich zulässig ist.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. ANKAVEX vertreibt insbesondere Verpackungsmaterialien, Kassen- und Thermorollen, Einwegartikel, Hygiene- und Reinigungsprodukte sowie sonstige Produkte für Gewerbe, Handel und Gastronomie.
  2. Maßgeblich für die Beschaffenheit der Ware sind die jeweilige Produktbeschreibung, das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung oder sonstige ausdrücklich vereinbarte Spezifikationen.
  3. Abbildungen, Produktfotos, Maße, Gewichte, Farbangaben und sonstige Darstellungen dienen der Beschreibung und können handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen aufweisen, sofern hierdurch die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

  1. Angebote von ANKAVEX sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Die Präsentation von Waren auf der Website oder in einem Online-Shop stellt grundsätzlich noch kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung.
  3. Mit Abgabe einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
  4. Der Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung von ANKAVEX, durch Versand der Ware oder durch sonstige eindeutige Annahme der Bestellung zustande.
  5. ANKAVEX ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, offenen Forderungen, Zweifeln an der Bonität oder fehlerhaften Preisangaben.

§ 4 Preise

  1. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Versand-, Fracht-, Verpackungs-, Paletten- oder sonstige Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  3. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbarten Preise.
  4. Bei erheblichen und nach Vertragsschluss eintretenden Veränderungen von Rohstoff-, Energie-, Fracht-, Zoll- oder Beschaffungskosten kann ANKAVEX bei langfristigen Lieferverträgen oder vereinbarten Lieferfristen von mehr als vier Monaten eine angemessene Preisanpassung verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. ANKAVEX ist berechtigt, insbesondere bei Neukunden, größeren Bestellmengen oder negativer Bonitätsauskunft, Vorkasse, Teilvorauszahlung oder eine andere geeignete Zahlungssicherheit zu verlangen.
  4. Mit Ablauf einer vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Verzug.
  5. Im Verzugsfall ist ANKAVEX berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie gesetzlich vorgesehene Verzugspauschalen und weitergehende Verzugsschäden geltend zu machen.
  6. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt vorbehalten.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
  2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Lieferung und Lieferzeit

  1. Lieferzeiten und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
  3. Ereignisse höherer Gewalt sowie andere von ANKAVEX nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Transportstörungen, Energie- oder Rohstoffknappheit, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Krieg, Pandemien, Lieferkettenstörungen oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung trotz ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Bestellung, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen.
  4. Dauert ein Leistungshindernis länger als acht Wochen an und ist ein Festhalten am Vertrag für eine Vertragspartei unzumutbar, kann die betroffene Partei vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.
  5. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen richten sich nach den Haftungsbestimmungen dieser AGB.

§ 8 Versand und Gefahrübergang

  1. Die Lieferung erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ab Lager oder Versandort von ANKAVEX.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmen übergeben wurde.
  3. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
  4. Wünscht der Kunde eine besondere Transportversicherung, trägt er die hierdurch entstehenden Kosten.

§ 9 Annahmeverzug

  1. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist ANKAVEX berechtigt, hierdurch entstehende Mehraufwendungen und Schäden geltend zu machen.
  2. ANKAVEX kann die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern oder anderweitig angemessen verwahren.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von ANKAVEX.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern.
  3. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages einschließlich Umsatzsteuer an ANKAVEX ab. ANKAVEX nimmt die Abtretung an.
  4. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ANKAVEX berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
  6. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen zum Eigentumserwerb und zur Sicherung der Forderungen von ANKAVEX.
  7. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, wird ANKAVEX auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.

§ 11 Untersuchungs- und Rügepflicht

  1. Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB.
  2. Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Menge, Art, Beschaffenheit und erkennbare Schäden zu untersuchen.
  3. Erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind ANKAVEX unverzüglich nach Feststellung in Textform mitzuteilen.
  4. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.
  5. Transportschäden sollen, soweit möglich, unmittelbar beim Frachtführer dokumentiert und bestätigt werden.

§ 12 Mängelrechte

  1. Bei berechtigten Mängelansprüchen steht ANKAVEX zunächst das Recht zur Nacherfüllung zu.
  2. ANKAVEX kann nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder mangelfreie Ersatzware liefern.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
  4. Keine Mängelansprüche bestehen insbesondere bei Schäden aufgrund unsachgemäßer Lagerung, unsachgemäßer Verwendung, natürlicher Abnutzung oder vom Kunden verursachter Beschädigung.
  5. Geringfügige, handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen bei Farbe, Materialstärke, Abmessungen, Gewicht, Papierqualität oder sonstigen Produkteigenschaften stellen keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte oder übliche Verwendung der Ware dadurch nicht beeinträchtigt wird.
  6. Bei Sonderanfertigungen, individuell bedruckten oder nach Kundenspezifikation produzierten Waren gelten vom Kunden freigegebene Muster, Druckdaten und Spezifikationen als maßgeblich.

§ 13 Gewährleistungsfrist

  1. Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Waren gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Ablieferung.
  2. Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, übernommener Garantien oder zwingender gesetzlicher Haftung.

§ 14 Retouren und freiwillige Rücknahmen

  1. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Unternehmer grundsätzlich nicht.
  2. Eine Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von ANKAVEX.
  3. ANKAVEX kann die Rücknahme von einem einwandfreien, originalverpackten und wiederverkaufsfähigen Zustand der Ware abhängig machen.
  4. Die Kosten einer freiwillig vereinbarten Rücksendung trägt der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart wird.
  5. Sonderanfertigungen, kundenspezifische Waren sowie speziell beschaffte Artikel sind grundsätzlich von einer freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen.

§ 15 Haftung

  1. ANKAVEX haftet unbeschränkt:
    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
    • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
    • sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ANKAVEX nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
  3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ANKAVEX.

§ 16 Produktangaben und Verwendung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, vor Verwendung der Ware zu prüfen, ob das jeweilige Produkt für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist.
  2. Bei lebensmittelnahen Verpackungen, Hygieneprodukten oder sonstigen Produkten mit besonderen gesetzlichen Anforderungen sind die jeweiligen Herstellerinformationen, Kennzeichnungen und Anwendungshinweise zu beachten.
  3. Eine Beratung durch ANKAVEX entbindet den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der Eignung für seinen konkreten Einsatzzweck, soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Beschaffenheit oder Eignung vertraglich zugesichert wurde.

§ 17 Sonderanfertigungen und Druckaufträge

  1. Bei individuell hergestellten Waren ist der Kunde verpflichtet, sämtliche für die Produktion erforderlichen Daten, Maße, Texte, Logos, Druckdateien und sonstigen Vorgaben vollständig und korrekt bereitzustellen.
  2. Vom Kunden freigegebene Druckdaten, Korrekturabzüge, Muster oder Produktionsfreigaben sind verbindlich.
  3. Für Fehler, die auf vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Daten beruhen, haftet ANKAVEX nicht.
  4. Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen können bei Sonderanfertigungen im branchenüblichen Umfang zulässig sein, sofern dies dem Kunden zumutbar und zuvor vereinbart oder branchenüblich ist.
  5. Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Marken, Logos, Designs und sonstigen Materialien keine Rechte Dritter verletzen.
  6. Der Kunde stellt ANKAVEX von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzung entstehen.

§ 18 Schutzrechte

  1. Sämtliche Urheber-, Marken-, Design- und sonstigen Schutzrechte an von ANKAVEX erstellten Entwürfen, Produktdarstellungen, Grafiken, Texten, Katalogen und sonstigen Unterlagen verbleiben bei ANKAVEX oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
  2. Eine Nutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.

§ 19 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sowie der auf der Website von ANKAVEX veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet.

§ 20 Export- und Einfuhrbestimmungen

  1. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist der Kunde verpflichtet, die für ihn geltenden Import-, Export-, Zoll-, Steuer- und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten.
  2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, trägt der Kunde außerhalb Deutschlands anfallende Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben.
  3. ANKAVEX ist nicht verpflichtet, Geschäfte auszuführen, soweit diese gegen anwendbare Sanktionen, Embargos, Exportkontrollvorschriften oder sonstige gesetzliche Verbote verstoßen würden.

§ 21 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von ANKAVEX.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von ANKAVEX.
  3. ANKAVEX bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

§ 22 Anwendbares Recht

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dessen Ausschluss wirksam vereinbart werden kann.
  2. Kollisionsrechtliche Vorschriften, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden, finden keine Anwendung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 23 Schlussbestimmungen

  1. Individuelle Vereinbarungen zwischen ANKAVEX und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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